Unser Anspruch ist es als vertrauensvoller Partner beizustehen und die bestmögliche Lösung für den Klienten effizient umzusetzen.
Mag. Armin Zauner
Rechtsanwalt
Riemergasse 9 Tür 8-9, 1010 Wien
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Tel.: +43 (0) 1/526 17 83
Fax: +43 (0) 1/526 17 89
In Ansehung der aktuellen Lage und der damit verbundenen Ausgehbeschränkungen bieten wir neben telefonischer Beratung und E-Mailkorrespondenz unsere Beratung nach telefonischem Erstkontakt auch ganz unkompliziert über Videotelefonie und zwar über
an und stehen auch allfälligen sonstigen Kommunikationsplattformen offen gegenüber.
Die Basis der individuellen Zusammenarbeit mit meinen Mandanten bildet: Zuverlässigkeit, lösungsorientiertes Denken, Vertrauen, absolute Diskretion und eine rechtliche Beratung auf höchstem Niveau.
Corona - Beratung zu rechtlichen Auswirkungen/Folgen
Corona führt zu vielvältigen Auswirkungen. Wir beraten Sie rasch und unklompiziert bspw zu folgenden Themen:
Kündigung/Entlassung - Ist eine Anfechtung sinnvoll, besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung?
Mein Betrieb steht still - Habe ich Anspruch auf Mietzinsminderung, welche Entschädigungen stehen mir zu?
Ich habe eine Ware bestellt die mir nun nicht geliefert wird - Kann ich von dem Vertrag zurücktreten?
In seiner Entscheidung vom 2.12.2013 GZ: 16 Ok 6/12 beschäftigte sich der OGH mit Bagatellkartellen und der Marktabgrenzung im Zusammenhang mit Bieterabsprachen im Vergaberecht.
Mit einer Berichtigung und einer damit verbundenen Verlängerung der Angebotsfrist wird die bereits eingetretene Bestandskraft der Ausschreibung nicht zur Gänze wieder beseitigt. Vielmehr besteht eine Anfechtungsmöglichkeit nur hinsichtlich des Inhalts der Berichtigung, die eine sonstige Festlegung während der Angebotsfrist gemäß § 2 Z. 16 lit. a sublit. aa BVergG 2006 und somit eine - eigenständige - gesondert anfechtbare Entscheidung darstellt. (VwGH 2010/04/0119)