Unser Anspruch ist es als vertrauensvoller Partner beizustehen und die bestmögliche Lösung für den Klienten effizient umzusetzen.

Mag. Armin Zauner
Rechtsanwalt
Riemergasse 9 Tür 8-9, 1010 Wien
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Tel.: +43 (0) 1/526 17 83
Fax: +43 (0) 1/526 17 89

Termine vor Gericht zählen zu den unangenehmsten Dingen für die dabei Beteiligten. Egal ob Opfer oder Angeklagter. Es geht um viel und daher ist von Seiten des Anwaltes höchstes Können und auch Durchsetzungskraft gefordert.

Das Vergaberecht stellt eine der Kernkompetenzen der Kanzlei dar. Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des Vergaberechts sowohl auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber als auch auf Seiten der  Unternehmer/Bieter.

Ihr gutes Recht beinhaltet, dass wir, egal ob als Unternehmer oder auch als Privater ständig Verträge abschließen - wissentlich oder ohne genauer darauf zu achten: Kaufverträge, Werkverträge, Arbeitsverträge, Dienstleistungsverträge, Kooperationsverträge, Mietverträge etc. Sogar der einfache Einkauf in einem Supermarkt stellt rechtlich gesehen einen Kaufvertrag zwischen zwei Parteien dar. Nicht immer ist ein Vertrag aber so einfach zu durchschauen wie der Einkauf von Brot und Milch.

Unternehmer werden ist nicht schwer, Unternehmer sein dagegen sehr….

Rechtsschutzversicherung - Honorarvereinbarung - Kostenersatz bei Obsiegen im Prozess!

Das Medienrecht ist heute nicht mehr ein exotisches Rechtsgebiet, mit dem der „Normalbürger” nie in seinem Leben in Berührung kommt. Durch Internet und neue Medien, sind heute viele Persönlichkeitsrechte gefährdet. Facebook und Co. sind leider immer öfter Plattformen für Mobbing und Ausgrenzung von Personen. Hier gilt es konsequent zu handeln.

Blechschaden oder Personenschaden
Keine Angst vor Gericht bei Verkehrsunfall – Verwaltungsstrafe – Führerscheinentzug

Bei Kündigung oder Entlassung heißt es rasch zu handeln, da die Fristen für die Anfechtung kurz bemessen sind!

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kündigung - Kündigungsanfechtung

                                                                                                                                                                                                            

Ihr Dienstverhältnis wurde gekündigt? Sie können die Kündigung grundsätzlich mittels einer Kündigungsanfechtung bekämpfen!

Achtung die Frist für eine Kündigungsanfechtung ist sehr kurz:

Gibt es keinen Betriebsrat so ist die Kündigungsanfechtung innerhalb vom 14 Tagen ab Zugang der Kündigug bei Gericht einzubringen.

Gibt es hingegen einen Betriebsrat, so kommt es darauf an wie der Betriebsrat sich äußert: Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, so kann der Betriebsrat die Kündigung binnen einer Woche ab Verständigung durch den Arbeitgeber auf Ihr Verlangen anfechten. Erfolgt in dieser Zeit keine Anfechtung, so können SIe selbst die Kündigung innerhalb von 14 Tagen ab Ablauf der für den Betriebsrat geltenden Frist anfechten. Gibt der Betriebsrat keine Stellungnahme ab, haben Sie 14 Tage Zeit die Kündigungsanfechung bei Gericht einzubringen.

Die Kündigung kann wegen unzulässiger Motive (bspw Geltendmachung von zustehenden Ansprüchen, Mitgliedschaft im Betriebsrat,...) und wegen Sozialwidrigkeit - also wenn wesent­liche Interessen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beeinträchtigt werden - angefochten werden.

Bei Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit müssen Sie bereits seit 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sein, müssen im Betrieb mit 5 weitere Personen beschäftig sein.

Das Ziel der Kündigungsanfechtung ist Ihre Weiterbeschäftigung. Oft ist dies aber nicht sehr sinnvoll, sodass Kündigungsanfechtungen oft in einem Vergleich münden und Sie dadurch eine Zahlung von dem einen oder anderen Monatsgehalt als Abgangsentschädigung erhalten!

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben kläre ich für Sie die Rechtsschutzdeckung ab.

Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!

 

Entlassung / Fristlose Kündigung - Entlassungsanfechtung / Kündigungsentschädigung

                                                                                                                                                                                                            

Sie wurden entlassen? Wenn Sie keinen Entlassungsgrund (Untreue, Unfähigkeit, beharrliche Pflichtverletzung, ...) gesetzt haben können Sie eine Kündigungsentschädigung fordern, wenn auch ein Anfechtungsgrund (verpöntes Motiv/Sozialwidrigkeit) vorliegt kann die Weiterbeschäftigung gefordert werden.

Achtung die Fristen sind sehr kurz - nehmen Sie rasch Kontakt zur Klärung Ihrer Ansprüch auf!

Bei unberechtigter Entlassung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleitung, Abfertigung und allfälligen Schadenersatz.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben kläre ich für Sie die Rechtsschutzdeckung ab.

Haben Sie Fragen, rufen Sie mich an oder mailen Sie mir:

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Tel.: +43 (0) 1/526 17 83
Fax: +43 (0) 1/526 17 89

Wir beraten im Bereich Bank-/Versicherungs-/Wertpapierrecht Compliance, und Anlegerrecht. Mag. Julian Korisek, MBA. LLM. ist geprüfter Börsehändler (Börsehändlerdiplom Kassa- und Terminmarkt der Wiener Börse AG) und geprüfter gewerblicher Vermögensberater.

Früher war der Begriff „Bürgerliches Recht„ verbreitet - Zivilrecht ist das gleiche. Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger eines Staates untereinander, oder auch die Rechtsverhältnisse zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt.

Wirtschaft ohne ein Mindestmaß an Sicherheit für alle Beteiligten ist nicht vorstellbar. Um Ihre Rechte als Teilnehmer am Wirtschaftsprozess zu sichern, berät Sie Mag. Armin Zauner als Wirtschaftsanwalt in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

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