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Rechtsschutzversicherung - Honorarvereinbarung - Kostenersatz bei Obsiegen im Prozess!

I. Rechtsschutzversicherung

Mag. Armin Zauner, M.B.L.-HSG arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Diesfalls wird das Honorar direkt mit Ihrer Versicherung nach erfolgter Deckungszusage abgerechnet.

II. Honorarvereinbarung

III. Kostenersatz bei Obsiegen im Prozess!

Für den Fall der Prozessführung erhält die obsiegende Partei Prozesskosten (Gerichtskosten, Kosten der Parteienvertreter nach anwendbarem Tarif) im Verhältnis des Obsiegens vom unterliegenden Gegner ersetzt!

Für nähere Informationen rufen Sie mich an oder mailen Sie mir:

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Tel.: +43 (0) 1/526 17 83
Fax: +43 (0) 1/526 17 89