Unser Anspruch ist es als vertrauensvoller Partner beizustehen und die bestmögliche Lösung für den Klienten effizient umzusetzen.

Mag. Armin Zauner
Rechtsanwalt
Riemergasse 9 Tür 8-9, 1010 Wien
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Tel.: +43 (0) 1/526 17 83
Fax: +43 (0) 1/526 17 89

Bei Kündigung oder Entlassung heißt es rasch zu handeln, da die Fristen für die Anfechtung kurz bemessen sind!

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Kündigung - Kündigungsanfechtung

                                                                                                                                                                                                            

Ihr Dienstverhältnis wurde gekündigt? Sie können die Kündigung grundsätzlich mittels einer Kündigungsanfechtung bekämpfen!

Achtung die Frist für eine Kündigungsanfechtung ist sehr kurz:

Gibt es keinen Betriebsrat so ist die Kündigungsanfechtung innerhalb vom 14 Tagen ab Zugang der Kündigug bei Gericht einzubringen.

Gibt es hingegen einen Betriebsrat, so kommt es darauf an wie der Betriebsrat sich äußert: Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, so kann der Betriebsrat die Kündigung binnen einer Woche ab Verständigung durch den Arbeitgeber auf Ihr Verlangen anfechten. Erfolgt in dieser Zeit keine Anfechtung, so können SIe selbst die Kündigung innerhalb von 14 Tagen ab Ablauf der für den Betriebsrat geltenden Frist anfechten. Gibt der Betriebsrat keine Stellungnahme ab, haben Sie 14 Tage Zeit die Kündigungsanfechung bei Gericht einzubringen.

Die Kündigung kann wegen unzulässiger Motive (bspw Geltendmachung von zustehenden Ansprüchen, Mitgliedschaft im Betriebsrat,...) und wegen Sozialwidrigkeit - also wenn wesent­liche Interessen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin beeinträchtigt werden - angefochten werden.

Bei Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit müssen Sie bereits seit 6 Monaten im Betrieb beschäftigt sein, müssen im Betrieb mit 5 weitere Personen beschäftig sein.

Das Ziel der Kündigungsanfechtung ist Ihre Weiterbeschäftigung. Oft ist dies aber nicht sehr sinnvoll, sodass Kündigungsanfechtungen oft in einem Vergleich münden und Sie dadurch eine Zahlung von dem einen oder anderen Monatsgehalt als Abgangsentschädigung erhalten!

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben kläre ich für Sie die Rechtsschutzdeckung ab.

Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!

 

Entlassung / Fristlose Kündigung - Entlassungsanfechtung / Kündigungsentschädigung

                                                                                                                                                                                                            

Sie wurden entlassen? Wenn Sie keinen Entlassungsgrund (Untreue, Unfähigkeit, beharrliche Pflichtverletzung, ...) gesetzt haben können Sie eine Kündigungsentschädigung fordern, wenn auch ein Anfechtungsgrund (verpöntes Motiv/Sozialwidrigkeit) vorliegt kann die Weiterbeschäftigung gefordert werden.

Achtung die Fristen sind sehr kurz - nehmen Sie rasch Kontakt zur Klärung Ihrer Ansprüch auf!

Bei unberechtigter Entlassung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleitung, Abfertigung und allfälligen Schadenersatz.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben kläre ich für Sie die Rechtsschutzdeckung ab.

Haben Sie Fragen, rufen Sie mich an oder mailen Sie mir:

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